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Auswandern mal anders rum: Die Blue Card

Die EU-Flagge

Die EU hat sich am 23.10.2008 nach langem Streit darauf geeinigt, sich für hochqualifizierte Einwanderer aus Nicht-EU-Landern stärker zu öffnen. Die sogenannte Blue Card soll ab 2011 dabei helfen, den Fachkräftemangel zu lindern - ähnlich wie das amerikanische Vorbild der Green Card.

Die blaue Farbe der Blue Card leitet sich von der Farbe der Europa-Flagge ab. Sie gewährt dem Besitzer voraussichtlich ein zweijähriges Aufenthalts und Arbeitsrecht, wobei die genauen Modalitäten noch zu klären sind.



Voraussetzung soll unter anderem eine bestimmte Mindesthöhe beim Einkommen sein, die dem Bewerber vom Unternehmen garantiert wird. Damit soll die Einschleusung von Billigarbeitskräften verhindert werden. Diese Einkommensuntergrenze soll beim Eineinhalbfachen des Durchschnittslohns im jeweiligen Mitgliedsstaat liegen, das sind für Deutschland etwa 42.000 Euro. Darüber hinaus ist entweder ein Hochschulabschluss oder eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung erforderlich.

Die Blue Card wird aber nicht den automatischen Zutritt für sämtliche EU-Länder bedeuten, sondern soll nur für das Land gelten, in dem sie ausgestellt wurde. Außerdem bleibt jedem Mitgliedsstaat überlassen, wieviele Wanderarbeiter er zulassen möchte.



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